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Familienrecht

Die Kernbereiche meiner Tätigkeit im Familienrecht sind

  • die Vorbereitung und Durchführung von Ehescheidungsverfahren 
  • die Erstellung und die Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
  • die Durchsetzung und die Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt)
  • die Durchsetzung sowie die Abwehr von Ansprüchen auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs sowie
  • die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der elterlichen Sorge für minderjährige Kinder (Umgang, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.).

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen verwandter oder verheirateter Personen zueinander.

Rechtliche Streitigkeiten im Familienrecht sind daher regelmäßig durch eine sehr große persönliche sowie emotionale Betroffenheit der Beteiligten gekennzeichnet.

Nur zu oft verlieren die Beteiligten in familienrechtlichen Streitigkeiten aufgrund dieser immensen emotionalen Betroffenheit ihr eigentliches Ziel aus den Augen und verwickeln sich in schier endlose Streitigkeiten über, zumeist vollkommen belanglose, Nebenkriegsschauplätze.

Bei familienrechtlichen Problemen und Streitigkeiten ist es daher unerlässlich, einen kompetenten Rechtsanwalt zur Seite zu haben, welcher in der Lage ist, konkrete Ziele welche es zu erreichen gilt zu erarbeiten und diese Ziele sodann zeit- und kostensparend umsetzt.

Wenn es um Familienangelegenheiten geht, stehe ich Ihnen mit Fachwissen, Erfahrung und sachlicher Expertise zur Seite. Als Fachanwalt für Familienrecht verstehe ich die Komplexität und die emotionalen Herausforderungen, denen Sie gegenüberstehen. Ich bin hier, um Ihnen in allen Bereichen des Familienrechts zu helfen, sei es bei Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung oder anderen Angelegenheiten.

Wenn Sie Unterstützung bei familienrechtlichen Angelegenheiten benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.