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Erbrecht

Die Kernbereiche meiner Tätigkeit im Erbrecht sind

  • die Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag, gemeinsames Testament („Berliner Testament“), Vermächtnis, Teilungsanordnung usw.),
  • die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sowie
  • bei der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Es gilt eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, von Pflichtteilsansprüchen bis hin zur Erbschaftssteuer, zu beachten. Ebenso ist das Erbrecht durch mannigfaltige Regelungen gekennzeichnet die für einzelne Erklärungen und Rechtsgeschäfte eine bestimmte Form vorschreiben. Zumeist ist es das eines bei der Erstellung eines Testaments, den eigenen Nachlass hieb- und stichfest zu regeln und hierdurch Streitigkeiten zwischen den zukünftigen Erben, meist die eigenen Kinder und der Ehegatte, zu vermeiden.

Wer auf eigene Faust seine Erbfolge regelt und hierbei nicht die erbrechtlichen Regelungen beachtet, erreicht oftmals genau das Gegenteil. Eine fundierte und zweckorientierte anwaltliche Beratung bei der Regelung des eigenen Nachlasses ist daher in vielen Fällen als unerlässlich anzusehen.

Dabei werden gerade erbrechtliche Streitigkeiten unter nahen Verwandten mit einer Verbitterung und einer emotionalen Betroffenheit geführt die ihresgleichen suchen. Für den Normalbürger ist es indessen ein Ding der Unmöglichkeit die Flut an rechtlichen Vorschriften sowie Rechte und Pflichten welche mit dem Anfall einer Erbschaft einhergehen zu erkennen und das eigene Handeln hieran auszurichten. Dazu kommt, dass die Nachlassgerichte den Beteiligten in erbrechtlichen Angelegenheit nicht oder nur ungenügend Auskünfte erteilen.

Mit dem Anfall einer Erbschaft ist der Gang zu einem Anwalt daher häufig zwingend erforderlich. Im Erbrecht benötigen Sie einen Anwalt welcher auf fundierte Rechtskenntnisse verfügt um Ihre persönliche Situation genau und präzise zu erfassen, Ihnen zuverlässige Lösungsvorschläge unterbreitet und darüber hinaus Ihre Rechte im Streitfall auch eloquent geltend machen kann.

Diesen Anwalt haben Sie in mir gefunden.

Durch meine nahezu ausschließliche Tätigkeit im Erb- und Familienrecht können Sie sich stets auf fundierte und aktuelle Rechtskenntnisse verlassen. Meine Mandatsbearbeitung kennzeichnet sich durch eine kühle und nüchterne Herangehensweise.

Ihre Ziele sowie Ihre Situation werden eingehend analysiert und sodann eine Lösungsvorschlag bzw. eine Strategie zum weiteren Vorgehen erarbeitet. Soweit die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Dritten erforderlich ist, können Sie sich auf eine umgehende und zielgerichtete Umsetzung Ihrer Ansprüche, außergerichtlich sowie gerichtlich, verlassen.

Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft jeden früher oder später – etwa, wenn ein Angehöriger stirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind. In solchen Momenten stehen die Hinterbliebenen oft vor einer Vielzahl von rechtlichen und emotionalen Herausforderungen. Es ist wichtig, in diesen schwierigen Zeiten eine vertrauenswürdige Unterstützung an seiner Seite zu haben.

Wenn Sie Unterstützung bei erbrechtlichen Angelegenheiten benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.